Alle psychotherapeutischen Leistungen werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ / GOP) berechnet. Der angewandte Satz wird anhand Zeitaufwand, Schwierigkeit und / oder besonderer Umstände ermittelt und transparent in Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Ambulante Psychotherapie für Privatversicherte
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zu einer gewissen Stundenanzahl. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem psychotherapeutischen Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die maximale Anzahl und Höhe Ihrer individuell vereinbarten Versicherungsleistungen. Unter Umständen können Kosten entstehen, die – je nach Versicherungsleistungen – von Ihrer privaten Krankenkasse nicht erstattet werden.
Ambulante Psychotherapie in der Beihilfe
Im Regelfall übernehmen Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle vor Ihrem psychotherapeutischen Erstgespräch über die Übernahmemodalitäten.
Selbstzahler*innen
Falls Sie sich entscheiden Ihre Psychotherapie unabhängig von Ihrem Versicherungsschutz selbst zu zahlen, werden Ihre ambulanten Psychotherapiestunden ebenfalls nach der Gebührenordnung (GOP) und den oben genannten Modalitäten berechnet.
Coaching und Beratung
Auch außerhalb psychischer Erkrankungen können Sie als Selbstzahler*in Termine in Form von Coaching und Beratung in Anspruch nehmen. Diese werden ebenfalls nach der aktuellen Gebührenordnung (GOP) in Rechnung gestellt.
Psychotherapiesitzungen und Coaching-Stunden werden nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der GOP (Letzte Aktualisierung der Empfehlungen zum 1. Juli 2024) berechnet. Diese können auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden: